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FG München Urteil v. - 1 K 4683/04

Gesetze: AO § 163, EStG 1998 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b, BVerfGG § 79 Abs. 2

Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide über § 163 AO

Leitsatz

Ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid 1998, in dem private Wertpapiergeschäfte gem. der Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b EStG der Besteuerung unterworfen wurden, die vom für verfassungswidrig erklärt wurde, kann nicht zugunsten des betroffenen Steuerpflichtigen im Billigkeitswege nachträglich gem. § 163 AO korrigiert werden. Ließe man dies zu,würde die vom Gesetzgeber in § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG getroffene Entscheidung ausgehöhlt bzw. aufgehoben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAB-76553

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FG München, Urteil v. 20.07.2005 - 1 K 4683/04

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