Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen für die Zukunftssicherung bei Grenzgängern
Leitsatz
1) Zuschüsse des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer sind gemäß § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG nur steuerbefreit,
wenn der Arbeitgeber dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen Vorschriften verpflichtet ist.
2) Die Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit, wonach Grenzgänger aus Gründen der Wettbewerbsneutralität auch dann
Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben, wenn die Voraussetzungen von § 257 Abs. 2a SGB V nicht erfüllt sind, ist unzutreffend
und führt nicht zur Anwendung von § 3 Nr. 62 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2006 S. 1084 Nr. 20 DStRE 2006 S. 966 Nr. 16 EFG 2006 S. 561 Nr. 8 AAAAB-76534
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