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Die Berücksichtigung von Bildungskosten
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden anhand eines Prüfschemas die Tatbestandsmerkmale, die für die Berücksichtigung von Bildungskosten ausschlaggebend sind, zusammenfassend dargestellt. Anschließend wird in 22 Fällen geprüft, ob die Aufwendungen für Bildung abzugsfähige Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben oder Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Bei einigen Fällen sind gleichzeitig die Einkünfte bzw. das Einkommen des Steuerpflichtigen oder das seiner unterhaltsverpflichteten Eltern zu ermitteln.
Beispielsfälle
Fall 1: Erstausbildung
Die Steuerpflichtige A ist gelernte Frisöse. Um ihre Arbeitsmarktchancen zu erhöhen, besucht sie ein Abendgymnasium und holt das Abitur nach. Hierfür entstehen ihr im Veranlagungszeitraum (VZ) 2003 Aufwendungen i. H. von 3 500 €. Im Anschluss an die Abiturprüfung entschließt sie sich im Jahr 2004, eine Ausbildung zur Kosmetikerin zu beginnen. Nachdem sie diese im Jahr 2005 erfolgreich absolviert hat, beginnt sie ab April 2005 ein Studium zur Diplom-Visagistin. Im Zusammenhang mit ihrem eingeschlagenen Bildungsweg kann A Aufwendungen für die Berufsausbildung i. H. von 3 800 € in 2004 und 5 200 € in 2005 (davon e...