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Umsatzsteuer; | Vorsteuerabzug bei Zahlung mit Kreditkarte
Zahlungen an Tankstellen mittels Kreditkarte werden in der Weise durchgeführt, daß zwei identische Belege erstellt werden, wovon ein Beleg mit der Unterschrift des Kunden der Abrechnung mit den Kreditkartenunternehmen dient, der andere Beleg mit dem Vermerk ,,Kopie'' dem Kunden ausgehändigt wird. Nach Auffassung der Vertreter der obersten FinBeh des Bundes und der Länder stellt der letztgenannte Beleg trotz des Vermerks ,,Kopie'' eine Rechnung i. S. des § 14 Abs. 1 UStG dar, da der Kunde als Leistungsempfänger nur diesen Beleg erhält ().