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IWB 3/2006 S. 1015

Ungarn | steuerliche Veränderungen 2006

Körperschaftsteuer: Für Firmen mit einem jährlichen Gewinn bis zu 5 Mio Ft (Steuergrundlage) verringert sich die Körperschaftsteuer auf 10 %. Für den über 5 Mio Ft liegenden Gewinnteil gilt weiter der Satz von 16 %. Entsprechende Veränderungen wurden auch bei der Einkommensteuer für Einzelunternehmer vorgenommen. Diese Veränderung gilt allerdings nur für den Fall, dass der Unternehmer keine andere Steuervergünstigung in Anspruch nimmt, im Jahresdurchschnitt mindestens eine Person beschäftigt und mindestens für das Anderthalbfache des Mindestlohnes Renten- und SV-Beitrag zahlt. Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer kann jetzt i. H. von 100 % statt bisher i. H. von 50 % von der Steuerbasis der Körperschaftsteuer abgesetzt werden. Mit Wirkung vom 1. 1. 2008 wird die Gewerbesteuer abgeschafft. Vere...

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