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Doppelbesteuerung | freiberufliche Tätigkeit im Ausland
Die Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit im Ausland können auch bei Unterschreiten eines Aufenthaltszeitraums von sechs Monaten der im ausländischen Tätigkeitsstaat zur Verfügung stehenden festen Einrichtung zugerechnet werden (, EFG 2006, S. 52). • Hinweis: Der Kl. war als Unternehmensberater selbständig tätig. Er arbeitete in den Jahren 2000 bis 2002 für die A-Organisation in Bosnien-Herzegowina und für die B-Organisation in Bulgarien sowie in 2001 bis 2002 für die C-Organisation im Kosovo als freier Mitarbeiter. Dem Kl. standen für seine Arbeit Büros in den jeweiligen Ländern zur Verfügung, die er entweder selbst angemietet hatte oder die bereits von seinen Auftraggebern gemietet und ihm zur Nutzung überlassen waren. Die Räume standen ausschließ...BStBl II 1993, S. 655