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Zeitpunkt der Schenkung
Schenkungsausführung bei rückzuübertragendem Grundstück
Das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen bestimmt, unter welchen Voraussetzungen enteignete oder unter sonstigen speziellen Umständen an staatliche Stellen oder Dritte übertragene Vermögenswerte an den Berechtigten zurückzuübertragen sind. Häufig wurden Grundstücke nicht an den Antragsteller zurückübertragen, sondern an dessen Rechtsnachfolger. Der BFH hat sich jetzt in seiner Entscheidung v. - II R 16/02 damit auseinandergesetzt, wann die Schenkung eines enteigneten Grundstücks in der ehemaligen DDR ausgeführt ist. S. 11
Sachverhalt
Der spätere Kläger hat von seiner Mutter im Jahr 1991 durch notariell beurkundeten „Grundstücksschenkungsvertrag” „das ihr gehörige bebaute Grundstück” geschenkt bekommen. Dieses Grundstück war in den neuen Bundesländern belegen und die Mutter des Klägers hatte dafür einen vermögensrechtlichen Anspruch auf Rückübertragung angemeldet. Der Vertrag bezog sich „auch auf eine etwaige Entschädigung,…sofern eine Rückgabe des Grundstücks nicht erfolgt” und beinhaltete auch die Bewilligung der Auflassung und den Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch.
Am starb die Mutter des Klägers. Dieser erhielt ledig...