Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerlicher Karussellbetrug
Lieferungen im Rahmen einer Lieferkette – Aktuelle Tendenzen
Der Verkauf einer Ware im Rahmen einer Lieferkette stellt umsatzsteuerlich eine Lieferung i. S. des Umsatzsteuersystems dar, auch wenn der liefernde Unternehmer unwissentlich Teil eines betrügerischen Umsatzsteuer-Karussells ist. Bezieht der Unternehmer auf der Vorstufe die Ware von einer anderen Person unter Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer, steht dem Unternehmer nach der EuGH-Entscheidung v. - Rs. C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Optigen Ltd., Fulcrum Electronics Ltd. und Bond House Systems Ltd. der volle Vorsteuerabzug für den Wareneinkauf zu, unabhängig davon, ob die Person auf der Vorstufe tatsächlich die ausgewiesene Umsatzsteuer abführt.
Finanzverwaltung verweigert Vorsteuerabzug
In dem dem EuGH vorgelegten englischen Verfahren erwarb u. a. die englische Gesellschaft Optigen von einer anderen englischen Gesellschaft Mikroprozessoren, die sie anschließend an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten weiterverkaufte. Nachweislich wusste Optigen nicht, dass sie Teil eines betrügerischen Umsatzsteuerkarussells war, d. h. der Lieferant der Mikroprozessoren die Absicht hatte, die der Optigen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht an den Fiskus ab...