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Unentgeltlicher Erwerb einer Wohnung durch mittelbare Grundstücksschenkung
Der Erwerber einer Wohnung hat keinen Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn er die Wohnung durch sog. mittelbare Grundstücksschenkung unentgeltlich erworben hat. Eine solche Schenkung liegt vor, wenn der Schenker den Kaufpreis für die Wohnung auf das Konto des Verkäufers überweist.