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Objekthinzuerwerb oder eines Anteils daran vom Ehegatten nach dem
Soweit der übernehmende Ehegatte in die Zulagenberechtigung des übertragenden Ehegatten eintritt, liegt auch in Fällen des entgeltlichen Erwerbs keine Anschaffung i. S. des EigZulG vor. Die Fortführung wird daher auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Übertragung aufgrund eines nach dem rechtswirksam abgeschlossenen Kaufvertrags oder gleichstehenden Rechtsakts erfolgt. Auch im Vermögensübergang durch Gesamtrechtsnachfolge und in der unentgeltlichen Übertragung an den Ehegatten liegt kein Vorgang, der ab 2006 dem Wegfall der Eigenheimzulage unterliegen könnte.