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Nach dem Ausgleichsleistungsgesetz erfolgter Grunderwerb in den neuen Ländern
Ein Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen in den neuen Bundesländern, der in vollem Umfang nach den Vorschriften des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) durchgeführt wurde, ist weder analog nach dem Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer (Mauergrundstücksgesetz – MauerG) noch nach § 11 des Gesetzes über die Übertragung des Eigentums und die Verpachtung volkseigener landwirtschaftlich genutzter Grundstücke an Genossenschaften, Genossenschaftsmitglieder und andere Bürger (Eigentumsübertragungsgesetz – EigentÜbertrG) von der Grunderwerbsteuer befreit.