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Umsatzsteuer-Erstbescheid und Wahlrecht
Das bereits ausgeübte Wahlrecht, die Vorsteuer nach dem Flächenschlüssel aufzuteilen, kann noch geändert werden, wenn die Umsatzsteuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht und es sich um einen sog. „Erstbescheid” handelt. Durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird keine besondere Vertrauenslage geschaffen, die dazu führt, dass es treuewidrig wäre, sich im Nachhinein auf die Änderungsmöglichkeit nach § 164 Abs. 2 AO zu berufen.