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Schuldzinsenabzug für zuerst vermietetes, dann eigengenutztes Anwesen
Ein Abzug nachträglicher Werbungskosten in Form von Schuldzinsen aus Darlehen, die während der Vermietungszeit für Erhaltungsmaßnahmen eingesetzt wurden, scheidet aus, wenn der Steuerpflichtige das Wohngebäude nach Aufgabe der Vermietung nunmehr für eigene Wohnzwecke nutzt und damit die Fremdmittel in der Privatsphäre einsetzt. Anmerkung: Damit entschied das Finanzgericht gegen das , Ki.