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BFH 27.03.2007 VIII R 64/05, NWB direkt 6/2006 S. 4
Schuldzinsen als Werbungskosten
Nach Veräußerung einer refinanzierten Einnahmequelle in Form einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung sind die für die Refinanzierungsdarlehen aufgewendeten Zinsen auch dann nicht als Werbungskosten ab-S. 5ziehbar, wenn die Veräußerung an eine Kapitalgesellschaft erfolgt ist, an der der Veräußerer ebenfalls beteiligt ist.