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            BFH  , NWB direkt 6/2006 S. 3
Einspruchsbefugnis gegen Änderungs-/Abhilfebescheid
Ergeht im Verlaufe des Einspruchsverfahrens ein Änderungsbescheid, mit dem dem Einspruchsbegehren in vollem Umfang entsprochen wird, kann dieser „Abhilfebescheid” dennoch mit dem Einspruch angefochten werden.