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Investitionszulage | Gewährung von Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2005 für betriebliche Investitionen
Das InvZulG 2005 i. d. F. der Bekanntmachung v. (BGBl 2005 I S. 2961) sieht Investitionszulagen für betriebliche Investitionen gem. § 2 InvZulG 2005 in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen im Fördergebiet vor. Zu den Grundsätzen, die für die Anwendung des InvZulG 2005 gelten, nimmt das BMF mit einem 53-seitigen Schreiben v. - IV C 3 - InvZ 1015 - 1/06 Stellung. Das BMF-Schreiben nebst Anlagen ist online abrufbar unter NWB YAAAB-76150. Ferner erscheint hierzu in Kürze ein Beitrag in den NWB.