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Die Einführung von Kurzarbeit
Ein adäquates Instrument der Personalplanung
Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung bis hin zur vorübergehenden Einstellung (sog. Kurzarbeit Null) der betriebsüblichen, normalen Arbeitszeit aus Gründen des betrieblichen Ablaufs im ganzen Betrieb oder in organisatorisch abgrenzbaren Teilen. Sie ist ein Mittel, um einem vorübergehenden Arbeitsmangel nicht durch Entlassungen, sondern durch andere Verteilung der geringeren Arbeitsmenge auf die Arbeitnehmer zu begegnen. Kurzarbeit kann in der Weise erfolgen, dass entweder an einzelnen Tagen kürzer oder an bestimmten Tagen überhaupt nicht gearbeitet wird. Wesentlich ist, dass es sich um eine vorübergehende Maßnahme handelt, d. h. die definitive Verkürzung der Arbeitszeit fällt nicht unter den Begriff der Kurzarbeit. Das Ende der Kurzarbeit muss zwar nicht feststehen, es muss aber durch Wegfall des Anlasses bestimmbar sein.
I. Rechtsgrundlage
Die Einführung von Kurzarbeit steht nicht im Belieben des Arbeitgebers. Sie kann nicht aufgrund des Direktionsrechts angeordnet werden, da hiermit eine Kürzung des Lohnanspruchs verbunden ist. Es bedarf hierzu einer Ermächtigungsgrundlage. Diese kann sich ergeben aus
dem jeweils einschlägigen Tarifvert...