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NWB Nr. 6 vom Seite 413 Fach 18 Seite 4319

Direktzusage bei Umwandlung

Übernahmefolgegewinn bei Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG verstößt gegen geltendes Recht

Professor Dr. Thomas Dommermuth

Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG bewirkt nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Wertänderung der bisherigen Pensionsrückstellung, da der Anwartschaftsbarwert der Pensionszusage im Umwandlungszeitpunkt anzusetzen sei. Dieser liegt in der Regel unter dem Rückstellungsbetrag und führt dann auf Seiten der neuen Personengesellschaft zu einem voll steuerpflichtigen Übernahmefolgegewinn, dessen Höhe beträchtlich sein kann und die Umwandlung u. U. gefährdet. Die Annahme eines solchen Übernahmefolgegewinns verstößt nach Auffassung des Verfassers gegen geltendes Recht. Wird infolge der Umwandlung ein Teilverzicht ausgesprochen, ist nicht von einer verdeckten Einlage auszugehen.

I. Trend zur Umwandlung in eine GmbH & Co. KG

Seit einigen Jahren ist erkennbar, dass Kapitalgesellschaften verstärkt in Personengesellschaften, insbesondere in die beschränkt haftende Rechtsform der GmbH & Co. KG (nachfolgende Ausführungen beschränken sich daher auf diese spezielle Ausprägung), umgewandelt oder Unternehmen bereits als GmbH & Co. KG gegründet werden.
Die wichtigsten Gründe dafür sind

  • eine regelmäßige Verringerung d...

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