Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Direktzusage bei Umwandlung
Übernahmefolgegewinn bei Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG verstößt gegen geltendes Recht
Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG bewirkt nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Wertänderung der bisherigen Pensionsrückstellung, da der Anwartschaftsbarwert der Pensionszusage im Umwandlungszeitpunkt anzusetzen sei. Dieser liegt in der Regel unter dem Rückstellungsbetrag und führt dann auf Seiten der neuen Personengesellschaft zu einem voll steuerpflichtigen Übernahmefolgegewinn, dessen Höhe beträchtlich sein kann und die Umwandlung u. U. gefährdet. Die Annahme eines solchen Übernahmefolgegewinns verstößt nach Auffassung des Verfassers gegen geltendes Recht. Wird infolge der Umwandlung ein Teilverzicht ausgesprochen, ist nicht von einer verdeckten Einlage auszugehen.
I. Trend zur Umwandlung in eine GmbH & Co. KG
Seit einigen Jahren ist erkennbar, dass Kapitalgesellschaften
verstärkt in Personengesellschaften, insbesondere in die beschränkt
haftende Rechtsform der GmbH & Co. KG (nachfolgende Ausführungen
beschränken sich daher auf diese spezielle Ausprägung), umgewandelt
oder Unternehmen bereits als GmbH & Co. KG gegründet
werden.
Die wichtigsten
Gründe dafür sind
eine regelmäßige Verringerung d...