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Straßenverkehrsrecht; | unbeschränktes Parken für Nichtanwohner bei widersprüchlichen Verkehrszeichen im Zonenhalteverbot
Die wirksame Anordnung eines Zonenhalteverbots setzt nicht nur die Kennzeichnung des Beginns des Zonenhalteverbots durch Zeichen 290, sondern auch eine Kennzeichnung des Endes der Halteverbotszone durch Zeichen 292 voraus (§ 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO). Nur bei Verwendung der beiden den Geltungsbereich eingrenzenden Zeichen ist eine Halteverbotszone wirksam angeordnet worden (vgl. BayObLG VRS 57, 450). Nach § 41 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 StVO kann das Parken in der Halteverbotszone durch Verkehrszeichen erlaubt werden. Dabei darf nach Satz 3 der genannten Bestimmung durch ein Zusatzschild die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben werden. Durch das vor der Einfahrt zu einem Parkplatz, der in einem Zonenhalteverbot liegt, angebrachte Zeichen 314 und das Zusatzschild ,,Parken mit Parkscheibe Mo-Fr 8-18 h, 2 Std.'' wird in hinreichend deutlicher Weis...