Gesetze: EStG § 31 S. 1EStG § 31 S. 4EStG § 31 S. 5BGB § 1612b
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes
Leitsatz
Nach dem Halbteilungsgrundsatz, auf dem der Familienleistungsausgleich beruht, bestimmt § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG, dass in den
Fällen, in denen das Existenzminimum des Kindes durch den Kinderfreibetrag von der Einkommensteuer freigestellt wird, das
Kindergeld „im entsprechenden Umfang„ der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen ist. Bei einem Unterhaltspflichtigen,
der seine, wenn auch auf Null herabgesetzte, Unterhaltspflicht in vollem Umfang erfüllt hat, ist der Anspruch auf Kindergeld
bei der Günstigerprüfung und ggf. auch bei der Hinzurechnung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG stets „in entsprechendem Umfang„,
d.h. mit der Hälfte des gesetzlichen Kindergelds anzusetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): TAAAB-76143
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 25.11.2005 - 3 K 3165/01
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