Tatsächliche Verständigung und AbhilfeGesonderte und einheitliche Einkünftefeststellung und § 15a EStG
Leitsatz
Eine Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Einkünftefeststellung, der das Ergebnis einer protokollierten
tatsächlichen Verständigung exakt widerspiegelt, ist unzulässig.
Bei äußerlicher Verbindung der Feststellungen zur Höhe der Einkünfte mit den Feststellungen betreffend § 15a EStG in jeweils
einem Bescheid handelt es sich materiell gleichwohl um zwei Verwaltungsakte und bei deren Anfechtung um verschiedene Rechtsbehelfs-
und Klagebegehren; die ersteren Feststellungen stellen den Grundlagenbescheid und die anderen den Folgebescheid dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-76127
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 22.08.2005 - III 12/05
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