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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 231/04

Gesetze: VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 49 Abs. 2

Keine Geltung der Vorlagefristen im Rückforderungsverfahren

Leitsatz

Eine Ausfuhrerstattung ist nur dann als zu Unrecht gewährt anzusehen, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Gewährung nicht erfüllt sind. Die Vorlagefristen des Zahlungsverfahrens sind für die Rückforderung der Erstattung ohne Belang. Es sind Fristen des Zahlungs- und eben nicht des Rückforderungsverfahrens.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
RAAAB-76122

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 17.10.2005 - IV 231/04

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