Gesetze: VO (EG) Nr. 615/98 Art. 1VO (EG) Nr. 615/98 Art. 5 Abs. 3
Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzvorschriften
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 1 VO Nr. 615/98 insoweit gültig, als er die Gewährung der Ausfuhrerstattung an die Einhaltung der Richtlinie 91/628/EWG
über den Schutz von Tieren beim Transport knüpft?
Für den Fall, dass die vorstehende Frage bejaht wird: Ist die Vorschrift des Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98, wonach Ausfuhrerstattung
nicht gezahlt wird für Tiere, bei denen die zuständige Behörde aufgrund sonstiger Informationen über die Einhaltung von Art.
1 VO Nr. 615/98 zu dem Schluss gelangt, dass die Richtlinie über den Schutz von Tieren beim Transport nicht eingehalten worden
ist, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar?
Fundstelle(n): AAAAB-76119
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 10.01.2006 - IV 3/02
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