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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 26.06.1996 36 S 7167 b 1/2 36 982

Umsatzsteuer; | Veräußerung von Briefmarken durch Postagenturen (§ 3 Abs. 3 UStG)

Die Deutsche Post AG vertreibt Postprodukte nicht nur in eigenen Niederlassungen, sondern auch in Agenturen. Die Agenturbetreiber erhalten für den Verkauf von Briefmarken bisher eine umsatzabhängige steuerpflichtige Provision. Die Lieferungen von Briefmarken sollen nun ab als Kommissionsgeschäfte nach § 3 Abs. 3 UStG durchgeführt werden, indem die Postagenturen die Briefmarken an die Kunden im eigenen Namen und für Rechnung der Deutschen Post AG veräußern. Nach Abstimmung mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder gilt folgendes: Die Postagenturen, die die Briefmarken zum aufgedruckten Wert der Briefmarken an die Kunden im eigenen Namen und für Rechnung der Deutschen Post AG veräußern, können hierfür die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. i UStG in Anspruch nehmen. Die Briefmarkenlieferungen der Deutschen Post AG an...

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