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Neueinschätzungen und Fehlerkorrekturen in der IFRS-Eröffnungsbilanz
Stichworte: IFRS-Eröffnungsbilanz, Werterhellungszeitraum, Bilanzierungsfehler
I. Sachverhalt
U bilanziert 2005 erstmals nach IFRS. In der HGB-Bilanz zum hat U einen Drohverlust aus einem schwebenden Geschäft angesetzt, angesichts einer ohnehin bescheidenen Ertragslage aber nur spärlich dotiert. Der Verlust ist Mitte 2005 auch tatsächlich eingetreten, stellte sich allerdings weit höher heraus als 2003 bilanziert.
U möchte im Übergang vom (HGB-Schlussbilanz) auf den (IFRS-Eröffnungsbilanz) die Rückstellung entsprechend erhöhen, und zwar wie alle Eröffnungsbilanzanpassungen erfolgsneutral gegen Gewinnrücklagen. Auf diese Weise würde der in 2005 tatsächlich eingetretene Verlust voll gegen die Rückstellung verrechnet werden können und die IFRS-GuV des Jahres 2005 entsprechend günstiger ausfallen.
U möchte dabei nicht den Eindruck erwecken, seine frühere handelsrechtliche Bilanzierung sei schon nach dem damaligen Kenntnisstand fehlerhaft gewesen, er möchte sich vielmehr auf die bessere Erkenntnis berufen, die Ende 2005 zum Zeitpunkt der Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz vorliegt.
II. Fragestellungen
Ist die Berufung auf die bessere Erkenntnis zulässig oder besteht eine Bindung an die ursprünglich für HGB-Zwecke vorgenommene Schätzung?
Wie ist die Anpassung vorzunehmen, fa...