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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Eine Erfassung von Vorschenkungen in einem „Erbschaftsteuerbescheid”
(1) Ein ausdrücklich so bezeichneter „Erbschaftsteuerbescheid” für einen Erwerb von Todes wegen schließt nach seinem objektiven Erklärungsinhalt eine zusammenfassende Steuerfestsetzung für weitere Erwerbe (Vorschenkungen) aus. (2). Der „Erbschaftsteuerbescheid” ist wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1 ErbStG rechtswidrig, soweit seine Steuerfestsetzung auf einer Zusammenrechnung des Werts des Erwerbs von Todes wegen mit dem Wert der Vorschenkungen beruht, ohne einen Steuerabzug für die früheren Erwerbe (Vorschenkungen) vorzunehmen (Bezug: § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bis Ende 1995).▶NWB PAAAB-71150 S. 38
▶Praxishinweise: Bei einem als „Erbschaftsteuerbescheid” bezeichneten Verwaltungsakt wird allein der Erwerb von Todes wegen besteuert. Vorschenkungen werden lediglich zur Berechnung der Steuerschu...