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Urlaubsabgeltung als Masseforderung
Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche sind Masseforderungen, auch soweit sie aus Kalenderjahren vor der Insolvenzeröffnung stammen. Das gilt auch für tarifliche Urlaubsgeldansprüche, soweit sie vom Bestand des Urlaubsanspruchs abhängig sind. Meldet ein Arbeitnehmer Masseansprüche zur Tabelle an, wahrt er damit tarifliche Ausschlussfristen, die eine schriftliche Geltendmachung verlangen ().