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StuB Nr. 1 vom Seite 40

Aufrechnung des Finanzamts mit Einkommensteuererstattungen

Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder während der sog. Wohlverhaltsperiode erfasst nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen (a. A. Uhlenbruck/Vallender, InsO, 12. Aufl., § 287 Rn. 31). In der Wohlverhaltensperiode besteht allerdings kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger, so dass das FA mit rückständigen, noch vor Insolvenzeröffnung begründeten Steuerforderungen aufrechnen kann ().

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