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Fall Klitzeklein & Wieselflink GmbH
Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht
I. Sachverhalt
Die Klitzeklein & Wieselflink GmbH (Wj. = Kj.) entwickelt moderne Kleinwagen für den innerstädtischen Verkehr. Sie hat ihren Sitz in der Kleinstadt Grimma, Am kleinen Felde 7. Seit ihrer Gründung im Jahr 1993 weist sie in ihrer Handelsbilanz ein gezeichnetes Kapital von 400 000 € aus, welches die beiden Gesellschafter Willi Winzig (45 Jahre) und Ludomir Lütt jeweils zur Hälfte aufgebracht haben. Im Handelsregister ist Willi Winzig als alleiniger Geschäftsführer eingetragen. Im Jahr 2004 erwirtschaftete die Klitzeklein & Wieselflink GmbH einen Bilanzgewinn i. H. von 130 033 €. Zur Stärkung des Eigenkapitals wurde im Rahmen der Abschlussarbeiten für 2004 durch den Geschäftsführer zulässigerweise ein Betrag von 45 000 € den anderen Gewinnrücklagen zugewiesen. Die GmbH leistete in 2004 Körperschaftsteuervorauszahlungen i. H. von 20 000 € (zzgl. SolZ) und bildete eine Körperschaftsteuerrückstellung i. H. von 10 000 € (zzgl. SolZ). Hinsichtlich der Gewerbesteuer wurden in 2004 weder Vorauszahlungen geleistet noch eine Rückstellung gebildet.
Zur Herstellung eines neuartigen Kleinstwagens, mit dem schönen Name...