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Sonderzahlung einer Aktiengesellschaft wegen fehlgeschlagener Mitarbeiterbeteiligung als Arbeitslohn
Entscheidungskriterien für die Annahme von Arbeitslohn
Die Sonderzahlung einer Aktiengesellschaft an einen angestellten Vorstand und Aktionär wegen einer fehlgeschlagenen Mitarbeiterbeteiligung ist den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis gewährt wurde.
Vorteilsgewährung des Arbeitgebers als Arbeitslohn
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören neben den Bezügen auch Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Ein Vorteil wird für eine Beschäftigung gewährt, wenn er durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst ist, d. h. wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist.
Subjektive Vorstellung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Entscheidungskriterium
Ausschlaggebend für die Annahme von lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn ist grundsätzlich der objektive Zusammenhang zwischen Einnahme und Dienstverhältnis. Dieser wird – so das FG Schleswig-Holstein in seiner Urteilsb...