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Einzelfragen zur Zinsinformationsverordnung
Die OFD Rheinland nimmt zu folgenden Einzelfragen im Rahmen der Zinsinformationsverordnung (ZIV) Stellung:
Ermittlung und Mitteilung des Wohnsitzes des wirtschaftlichen Eigentümers bei unterjährigem Umzug,
Meldepflichten nach der ZIV in den Fällen, in denen Zinsabschlag einbehalten wird,
Zulässigkeit der Übermittlung von zwei Teilbeträgen anstatt ei- S. 42nes Gesamtbetrags bei Wechsel des Wertpapierdienstleisters/Rechenzentrums,
Pflichten von Testamentsvollstreckern nach der ZIV.