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Meldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung
Ab 2006 nur noch in elektronischer Form
Der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und den gesetzlichen Krankenkassen ist ab dem neu geregelt worden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise nur noch elektronisch und verschlüsselt übermitteln. Die Verwendung der bisher üblichen Papiervordrucke ist nur noch für einen Übergangszeitraum bis zum erlaubt. Sie sollten sich also schnellstens mit einem Anbieter von Entgeltabrechnungsprogrammen in Verbindung setzen, dessen Programm von der Informationstechnischen Servicestelle der Krankenversicherung zertifiziert ist.
Bislang gab es für Arbeitgeber zwei Möglichkeiten, Meldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung bei der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) abzugeben:
Zum einen konnten die bundeseinheitlichen Vordrucke für Meldungen und für Beitragsnachweise verwendet werden,
zum anderen bestand die Möglichkeit, Meldungen im Wege der Datenübermittlung bzw. Datenübertragung zu erstatten.
Ab dem sind nun Meldungen und Beitragsnachweise nur noch im Wege der Datenübertragung zugelassen.
Für ei...