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BBV Nr. 2 vom Seite 61

Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten der Investmentaktiengesellschaft

Warum bereits wenige gesetzliche Anpassungen große Chancen bedeuten würden!

von Patricia Volhard, LL.M. Berlin

Seit Januar 2004 besteht die Möglichkeit der Gründung einer Investmentaktiengesellschaft, die bei Einhaltung der Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten des Investmentsteuergesetzes steuerlich transparent ist und sich außerdem stark an das luxemburgische Modell der Societé d`Investissement à Capital Variabel (SICAV) anlehnt. Jedoch scheitert eine vermehrte Nutzung dieses investmentrechtlichen Vehikels derzeit (noch) an gesetzlichen Unzulänglichkeiten. Denn die deutsche Investmentaktiengesellschaft hat einen sehr viel engeren Anwendungsbereich als die SICAV. Daher wird die SICAV derzeit noch als Anlagevehikel vorgezogen. Nachfolgend wird aufgezeigt, wo in der Praxis eine Nachfrage nach der Investmentaktiengesellschaft besteht und wie diese durch die Umsetzung einiger Änderungen des Investmentgesetzes besser genutzt werden könnte.

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