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FG Baden-Württemberg 21.09.2005 2 K 109/03, BBK 3/2006 S. 4571

Garantiezusagen im Kfz-Handel

Die Entscheidung über die Umsatzsteuerfreiheit von Garantiezusagen im Kfz-Handel hängt davon ab, wer im Einzelfall Träger der Garantiepflicht ist. Maßgebend hierfür sind die zwischen den Vertragsbeteiligten geltenden Regelungen. Soweit danach der die Garantie gebende Händler selbst die Durchführung einer fachgerechten Reparatur schuldet (Eigenreparatur), ergibt sich die Steuerfreiheit der Garantiezusage aus § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG. Für den Fall, dass mit der Reparatur eine sonstige vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt beauftragt werden kann (Fremdreparatur), stellt die Garantiezusage eine nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG steuerfreie Leistung dar.

Die Eigenreparatur ist als Schadensersatzleistung nicht steuerbar. Die Vorsteuer auf die für diese Eigenreparatur verwendeten Ersatzteile , Werkzeuge usw. ble...

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