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Vorsteuerberichtigung bei Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug angeschafften Wirtschaftsguts
Nachträgliche Aufwendungen im Sinne von § 15a Abs. 3 Satz 2 UStG n. F.
Werden an einem ohne Vorsteuerabzug angeschafften Wirtschaftsgut Bestandteile eingebaut, für die der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt war, unterliegen bei einer Entnahme des Wirtschaftsguts nur diese Bestandteile der Umsatzbesteuerung. Entfällt eine Entnahmebesteuerung, weil die durch den Bestandteil verursachte Werterhöhung im Zeitpunkt der Entnahme vollständig verbraucht ist, greift die Neuregelung des § 15a Abs. 3 Satz 2 UStG.
Keine Vorsteuerberichtigung bei Entnahmebesteuerung
Werden an einem ohne Vorsteuerabzug angeschafften Wirtschaftsgut Bestandteile eingebaut, für die der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt war, unterliegen bei einer Entnahme des Wirtschaftsguts nur diese Bestandteile der Umsatzbesteuerung. Zu einer Entnahmebesteuerung nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1, Satz 2 UStG kommt es aber nur, wenn der Bestandteil zu einer im Zeitpunkt der Entnahme nicht vollständig verbrauchten Werterhöhung geführt hat. In diesem Fall ist für eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 3 Satz 2 UStG kein Raum.
Hingegen Vorsteuerberichtigung bei vollständigem Verbrauch …
Ist dagegen die durch den Bestandteil verursachte Werterhöhung im Zeitpunkt der Entnahme vollständig verbraucht, ist die Entnah-...