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Private Mitveranlassung eines Umzugs
Ein mit dem Antritt einer neuen Arbeitsstelle zeitlich zusammenfallender Umzug führt aufgrund privater Mitveranlassung nicht zu Werbungskosten, wenn sich zwar der Weg zur Arbeit unwesentlich verkürzt, der Steuerpflichtige aber vorrangig wegen der gesundheitlichen Situation seiner Ehefrau sowie der Schwiegermutter die Familienwohnung in das Haus seiner Schwiegereltern verlegt.