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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können unabhängig von ihrer tatsächlich entstandenen Höhe in vereinfachter Form über Pauschalen berücksichtigt und dadurch auch begrenzt werden. Auf den tatsächlichen Aufwand des Steuerpflichtigen kommt es grundsätzlich nicht mehr an.