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Telekommunikation; | Telekommunikations-Datenschutzverordnung
Die Telekommunikations-Datenschutzverordnung v. ist im BGBl 2000 I S. 1740 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten; gleichzeitig ist die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung v. (BGBl 1996 I S. 982) außer Kraft getreten. Die VO regelt den Schutz personenbezogener Daten der an der Telekommunikation Beteiligten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen und an deren Erbringung mitwirken. So darf der Diensteanbieter zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte Verbindungsdaten höchstens sechs Monate nach Versendung der Rechnung speichern. Auf Verlangen des Kunden hat der rechnungstellende Diensteanbieter die bei ihm gespeicherten Verbindungsdaten entweder vollständig zu speichern oder mit Versendung der Rechnung an den Kunde...