Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 17.04.1996 VI R 29/94
Lohnsteuer; | keine Fortbildungskosten bei Zweitstudium (Sozialwissenschaften) eines städtischen Beamten (§§ 9, 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG)
Die Aufwendungen eines als Dipl.-Verwaltungswirt (FH) ausgebildeten städtischen Beamten für ein nebenberufliches Universitätsstudium der Sozialwissenschaften sind entsprechend dem nicht als WK (Fortbildungskosten) abziehbar.