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BGH 05.10.2005 VIII ZR 382/04, NWB 5/2006 S. 43

Kaufvertragsrecht | Lieferbedingungen im Online-Handel

Eine klare und verständliche Information des Verbrauchers über zusätzlich zum Warenpreis anfallende Liefer- und Versandkosten im Online-Warenhandel kann erfolgen, ohne dass die Versandkosten noch einmal in einer „Bestell-Übersicht” neben dem Warenpreis der Höhe nach ausgewiesen werden müssen. Die Klausel „Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck” in AGB für den Versandhandel verstößt gegen das Transparenzgebot ().

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