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NWB Nr. 5 vom Seite 302

Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters ist das Bundesamt für Finanzen mit Wirkung zum in drei Behörden aufgeteilt worden. Dies sind im Einzelnen:

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

  • Internet: www.bzst.bund.de

  • Zuständigkeiten: Alle Aufgaben der ehemaligen Abteilungen Steuern und Bundesbetriebsprüfung des Bundesamtes für Finanzen

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)

  • Internet: www.dz-portal.de

  • Zuständigkeiten: Alle Aufgaben der ehemaligen Abteilung Dienstleistungszentrum des Bundesamtes für Finanzen

Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)

  • Internet: www.zivit.de

  • Zuständigkeiten: Alle Aufgaben der ehemaligen Abteilung Informationsverarbeitung des Bundesamtes für Finanzen

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