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Das elektronische Unternehmensregister kommt
Wesentliche offenlegungspflichtige Unternehmensdaten wie Handelsregister-Eintragungen oder Jahresabschlüsse werden in Deutschland ab 2007 über das Internet abrufbar sein.
Dies beschloss das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG).
Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs:
Spätestens bis zum werden Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Um die Eintragungen zu beschleunigen, sind Unterlagen künftig nur noch elektronisch einzureichen, wobei die Bundesländer Übergangsfristen bis Ende 2009 vorsehen können. Die elektronische Bekanntmachung von Handelsregistereintragungen wird dann ebenfalls möglich – auch hier regeln die Länder die Details.
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