Börsengang der Deutschen Telekom AG (DTAG);
Ertragsteuerliche Behandlung der Ausgabe von Bonusaktien
Den Aktionären der Deutschen Telekom AG, die Telekom-Aktien im Rahmen des 3. Börsengangs am erworben und seither ununterbrochen gehalten haben, wurden zum Bonus-Aktien zugeteilt.
Nach dem , BStBl 2005 II S. 468 liegen Einnahmen aus Kapitalvermögen bei den Aktionären der Deutschen Telekom AG – hier in Form von Bonusaktien aus dem Bestand des Bundes – auch dann vor, wenn sich der Anspruch auf Bonusaktien gegen einen Dritten (hier der Kreditanstalt für Wiederaufbau) richtet. Denn auch ein Vorteil, der direkt von einem Dritten gezahlt wird, kann beim Aktionär zu Kapitalerträgen führen.
Die Zuteilung der Bonusaktien aus dem dritten Börsengang ist daher als sonstiger Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln. Die Bonusaktien sind dem Aktionär mit Ablauf der Haltefrist, d.h. am zugeflossen. Sie sind mit dem Börsenkurs von 19,05 Euro am (erster Börsenhandelstag im Jahr 2002) zu bewerten (s. Anlage zu § 23 Karte 4.1.2) und im Halbeinkünfteverfahren zu versteuern.
Bayr. Landesamt für Steuern v. - S 2252 - 11 St 32/St 33
Fundstelle(n):
DB 2006 S. 304 Nr. 6
GStB 2006 S. 15 Nr. 4
XAAAB-75511