Nur ein konkretes und rechtzeitiges Begründungsverlangen verpflichtet den Prüfungsausschuss zu qualifizierter Begründung der
Prüfungsentscheidung
Leitsatz
Die sechs Monate nach der Steuerberaterprüfung geäußerte Bitte um Zusendung des Protokolls der mündlichen Prüfung verpflichtet
den Prüfungsausschuss nicht zu einer qualifizierten Begründung des Prüfungsergebnisses. Die nachträgliche Erstellung einer
qualifizierten Begründung für die Bewertung der Prüfungsleistungen ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich; das Begründungsverlangen
kann nicht mehr als rechtzeitig angesehen werden.
Fundstelle(n): JAAAB-75413
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.09.2002 - 11 K 82/99
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