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OFD Kiel 24.05.1996 G 1400 A St 141

Gewerbesteuer; | Gewerbesteuerpflicht bei Apotheken

Mit Beschl. v. - 2 BvR 1486/92 hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Spruch des BFH nicht zur Entscheidung angenommen, mit dem das Gericht die Besteuerung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Gewerbebetrieb sowie die Beschränkung der freien Wahl der Rechtsform für Apotheker durch § 8 ApoG als verfassungsgemäß angesehen und festgestellt hatte, es könne kein höherer, nach den betriebswirtschaftlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu ermittelnder Freibetrag als der gesetzlich vorgesehene nach § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG zum Ausgleich dafür gewährt werden, daß eine Apotheke aufgrund des § 8 ApoG nur in einer personenbezogenen Rechtsform betrieben und daher kein Unternehmerlohn bei der Ermittlung des Gewerbeertrags abgezogen werden dürfe ().

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