Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 06.12.1995 I R 14/95

Einkommensteuer; | Rückstellungen für Prozeßkosten, Prozeßzinsen, Resturlaubsverpflichtungen, betriebliche Altersvorsorge und künftige Beitragsverpflichtungen gegenüber dem Pensionssicherungsverein

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Künftige Prozeßkosten für ein am Bilanzstichtag noch nicht anhängiges Beratungsverfahren oder Revisionsverfahren können grundsätzlich nicht zurückgestellt werden. (2) Prozeßzinsen, die für die Dauer eines am Bilanzstichtag noch nicht anhängigen Rechtsmittelverfahrens künftig entstehen können, können zu diesem Stichtag noch nicht zurückgestellt werden. (3) Rückständige Urlaubsverpflichtungen sind in Höhe des Urlaubsentgelts zu passivieren, das der ArbG hätte aufwenden müssen, wenn er seine Zahlungsverpflichtung bereits am Bilanzstichtag erfüllt hätte (Bestätigung der ,BStBl II 910, und v. , BStBl II 446). (4) Eine sich aus § 16 BetrAVG ergebende künftige Rentenanpassungspflicht kann die Pensionsrückstellu...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen