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IWB Nr. 2 vom Seite 71 Fach 10 International Gr. 7 Seite 38

Update Internationale Rechnungslegung (4. Quartal 2005)

von Prof. Dr. Carsten Theile, Bochum

I. Einführung

Der ist für zahlreiche europäische Konzerne der Stichtag der Erstanwendung der IFRS. Für Unternehmen in Deutschland gilt:

  • Mutterunternehmen mit Sitz in Deutschland,

  • die den organisierten Kapitalmarkt in der EU mit Eigenkapitaltiteln (Aktien) in Anspruch nehmen und nicht schon wegen eines Listings in einem Drittstaat seit 2002 andere international anerkannte Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) anwenden und

  • deren Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist,

müssen erstmals zwingend einen IFRS-Konzernabschluss aufstellen, prüfen lassen und publizieren. Bei abweichendem Geschäftsjahr ist die Erstanwendung entsprechend später. Mutterunternehmen, deren Aktien auch an der New York Stock Exchange gelistet sind und die deshalb US-GAAP anwenden (z. B. Eon, Daimler-Chrysler, Siemens) haben zwei Jahre länger Zeit für die Umstellung auf IFRS. Das gilt auch für solche Mutterunternehmen, die keine Eigenkapitaltitel, sondern (nur) handelbare Schuldtitel emittiert haben (z. B. Robert Bosch GmbH): Hier ist entsprechend der der entscheidende Stichtag.

Auf den IFRS-Konzernabschluss sind genau jene IFRS-Regelungen anzuwenden, die europarechtlich freigesc...

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