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Arbeitsrecht; | 4. Euro-Einführungsgesetz

Das Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. ist im BGBl 2000 I S. 1983 verkündet worden und tritt im Wesentlichen zum bzw. zum in Kraft. Neben einer Anpassung der bisherigen DM-Beträge an den Euro enthält das Gesetz auch zahlreiche materielle Änderungen. So wird die Geringfügigkeitsgrenze von bisher 630 DM zum auf 325 Euro festgesetzt. Neu ist auch eine Meldepflicht von versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeiten i. S. von § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 9 SGB VI (Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen sowie arbeitnehmerähnliche Selbständige), die die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden haben. Verstöße gegen die Meldepflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können...

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