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Anfechtung der Steuerberaterprüfung wegen hoher Misserfolgsquote
Eine hohe Misserfolgsquote ist allein nicht geeignet, eine angegriffene Prüfungsentscheidung als rechtswidrig zu beanstanden. Das Verhältnis zwischen der Schwierigkeit einer Aufgabenstellung und den Maßstäben, die bei der Bewertung der Leistungen des Prüflings anzulegen sind, angemessen auszutarieren, erfordert komplexe prüfungsspezifische Bewertungen, die vorzunehmen den Prüfern vorbehalten ist, denen ein entsprechender Bewertungsspielraum zusteht. Der Prüfling hat anhand einzelner Bewertungspunkte darzulegen, dass in einer sehr schwierigen Ertragsteuerklausur gerade nicht der erforderliche großzügige Bewertungsmaßstab angelegt worden ist und bei Zugrundelegung dieses großzügigeren Bewertungsmaßstabs eine bessere Note erzielt worden wäre.